Rechnungswerk
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Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG

Kurz gesagt

Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten: vollständigen Namen und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine einmalige fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Zeitpunkt der Leistung, das Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag sowie gegebenenfalls einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

1Musterwerk GmbH
Werkstraße 5, 20095 Hamburg
3USt-IdNr. DE123456789
4Datum 06.10.2026
5Rechnung RE-2026-000052
7Leistung: 09/2026
2Beispielbau GmbH, Hafenweg 12, 20457 Hamburg
6LeistungMenge8Netto
Wartung Lüftung6 Std.510,00 €
9USt 19 %
96,90 €
Gesamt
606,90 €
Die Pflichtangaben an einer Beispielrechnung; die Nummern entsprechen der Liste im Text.
Grundlage
§ 14 Abs. 4 UStG
Kleinbetrag
bis 250 € brutto, § 33 UStDV
Nummer
einmalig, fortlaufend
Aufbewahrung
8 Jahre

Pflichtangaben: Angaben, die eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten muss, damit der Empfänger die Vorsteuer abziehen kann.

Die Angaben im Einzelnen

Jede Nummer in der Abbildung steht für eine Pflichtangabe. Fehlt eine davon, kann der Empfänger die Vorsteuer unter Umständen nicht abziehen – in der E-Rechnung prüfen die Regeln der EN 16931 viele davon automatisch.

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Name und Anschrift des Empfängers
  3. Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
  4. Ausstellungsdatum
  5. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  6. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
  7. Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung
  8. Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, und vereinbarte Minderungen
  9. Steuersatz und Steuerbetrag – oder Hinweis auf die Befreiung
  10. Bei Leistungen an Grundstücken für Privatpersonen: Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht

Sonderfall Kleinbetragsrechnung

Bis 250 € brutto genügen Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Kleinbetragsrechnungen dürfen auch nach 2027 ohne E-Rechnung ausgestellt werden.

Sonderfall Kleinunternehmer

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und nennen stattdessen den Grund, etwa „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“.

Rechnung 2026-031Grafikdesign Muster · Kleinunternehmerin
Logo-Entwurf, 3 Varianten
650,00 €
Visitenkarten, Satz
180,00 €
Rechnungsbetrag
830,00 €

Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.

Kleinunternehmer-Rechnung: keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis auf § 19 UStG.

Sonderfall Anzahlung und Schlussrechnung

Wer vor der Leistung Geld erhält, stellt darüber eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus; die Steuer entsteht mit der Zahlung. In der Schlussrechnung werden die vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallende Steuer abgezogen (§ 14 Abs. 5 UStG).

Schlussrechnung RE-2026-000051zu Auftrag AU-2026-0009
Gesamtleistung netto
10.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %
1.900,00 €
Gesamtleistung brutto
11.900,00 €
abzgl. AR-2026-0004 vom 15.09.2026Entgelt 3.000,00 € · USt 570,00 €
−3.570,00 €
abzgl. AR-2026-0007 vom 06.10.2026Entgelt 4.000,00 € · USt 760,00 €
−4.760,00 €
Restbetrag
3.570,00 €
Die Schlussrechnung weist die Gesamtleistung aus und zieht jede Abschlagsrechnung mit Entgelt und Umsatzsteuer ab.

Schritt für Schritt

  1. Absender und Empfänger

    Vollständige Namen und Anschriften.

  2. Steuerangaben

    Steuernummer oder USt-IdNr.

  3. Nummer und Datum

    Einmalig und fortlaufend.

  4. Leistung und Betrag

    Menge, Bezeichnung, Zeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuer.

Häufige Fragen

Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?

Sie muss einmalig sein und sich nicht wiederholen. Eine streng lückenlose Folge verlangt das Umsatzsteuergesetz nicht; Lücken sollten sich aber erklären lassen.

Brauche ich auf jeder Rechnung den Leistungszeitpunkt?

Ja. Er darf auch der Monat sein, in dem geleistet wurde. Der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ ist üblich.

Was gilt bis 250 €?

Eine Kleinbetragsrechnung braucht weniger Angaben: Leistender, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.

Grundlagen

  • § 14 Abs. 4 und 5 UStG
  • § 33 UStDV
  • § 14b UStG (Aufbewahrung)

Stand: . Allgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.

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