Pflichtangaben: Angaben, die eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten muss, damit der Empfänger die Vorsteuer abziehen kann.
Die Angaben im Einzelnen
Jede Nummer in der Abbildung steht für eine Pflichtangabe. Fehlt eine davon, kann der Empfänger die Vorsteuer unter Umständen nicht abziehen – in der E-Rechnung prüfen die Regeln der EN 16931 viele davon automatisch.
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Empfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung
- Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, und vereinbarte Minderungen
- Steuersatz und Steuerbetrag – oder Hinweis auf die Befreiung
- Bei Leistungen an Grundstücken für Privatpersonen: Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht
Sonderfall Kleinbetragsrechnung
Bis 250 € brutto genügen Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Kleinbetragsrechnungen dürfen auch nach 2027 ohne E-Rechnung ausgestellt werden.
Sonderfall Kleinunternehmer
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und nennen stattdessen den Grund, etwa „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“.
- Logo-Entwurf, 3 Varianten
- 650,00 €
- Visitenkarten, Satz
- 180,00 €
- Rechnungsbetrag
- 830,00 €
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Sonderfall Anzahlung und Schlussrechnung
Wer vor der Leistung Geld erhält, stellt darüber eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus; die Steuer entsteht mit der Zahlung. In der Schlussrechnung werden die vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallende Steuer abgezogen (§ 14 Abs. 5 UStG).
- Gesamtleistung netto
- 10.000,00 €
- Umsatzsteuer 19 %
- 1.900,00 €
- Gesamtleistung brutto
- 11.900,00 €
- abzgl. AR-2026-0004 vom 15.09.2026Entgelt 3.000,00 € · USt 570,00 €
- −3.570,00 €
- abzgl. AR-2026-0007 vom 06.10.2026Entgelt 4.000,00 € · USt 760,00 €
- −4.760,00 €
- Restbetrag
- 3.570,00 €
Schritt für Schritt
Absender und Empfänger
Vollständige Namen und Anschriften.
Steuerangaben
Steuernummer oder USt-IdNr.
Nummer und Datum
Einmalig und fortlaufend.
Leistung und Betrag
Menge, Bezeichnung, Zeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuer.
Häufige Fragen
Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?
Sie muss einmalig sein und sich nicht wiederholen. Eine streng lückenlose Folge verlangt das Umsatzsteuergesetz nicht; Lücken sollten sich aber erklären lassen.
Brauche ich auf jeder Rechnung den Leistungszeitpunkt?
Ja. Er darf auch der Monat sein, in dem geleistet wurde. Der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ ist üblich.
Was gilt bis 250 €?
Eine Kleinbetragsrechnung braucht weniger Angaben: Leistender, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.
Grundlagen
- § 14 Abs. 4 und 5 UStG
- § 33 UStDV
- § 14b UStG (Aufbewahrung)
Stand: . Allgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.