Wann Storno, wann Korrektur
Ist die ganze Rechnung falsch – falscher Kunde, doppelt ausgestellt –, heben Sie sie per Stornorechnung auf und stellen eine neue aus. Stimmt nur ein Teil, etwa eine beschädigte Lieferung oder ein vereinbarter Nachlass, mindert eine Rechnungskorrektur genau diesen Teil.
So sieht die Korrektur aus
Die Korrektur übernimmt Preis, Rabatt und Steuersatz der gewählten Positionen; Sie geben nur die Menge an, um die gemindert wird, oder einen freien Nettobetrag. Auf dem Beleg stehen Mengen und Beträge mit Minus, dazu der Grund. Mehr als die Rechnung hergibt, lässt sich nicht korrigieren.
- Grund der Korrektur ist Pflicht und steht auf dem Beleg
- Die Korrektur zählt nicht als Zahlungseingang
- Statistik und Export führen sie als Minderung
| Leistung | Menge | Preis | Netto |
|---|---|---|---|
| Filtereinsatz F7 | −2 | 50,00 | −100,00 |
- USt 19 %
- −19,00 €
- Korrekturbetrag
- −119,00 €
Grund: Zwei Filter bei Lieferung beschädigt, zurückgenommen.
So geht’s in vier Schritten
Rechnung öffnen
Unter „Rechnung korrigieren oder stornieren“.
Art wählen
Stornoentwurf für die ganze Rechnung, „Teilweise korrigieren“ für einzelne Mengen oder Beträge.
Grund angeben
Er erscheint auf dem Beleg.
Ausstellen
Eigene Nummer, PDF und XML mit Bezug auf die Rechnung.
Häufige Fragen
Darf ich eine ausgestellte Rechnung einfach ändern?
Nein. Eine ausgestellte Rechnung bleibt, wie sie ist. Änderungen laufen über Stornorechnung oder Rechnungskorrektur.
Kann ich nach einer Korrektur noch stornieren?
Eine vollständige Stornierung ist danach nicht mehr möglich; den Rest mindern Sie mit einer weiteren Korrektur.
Hat die Korrektur eine eigene Rechnungsnummer?
Ja. Auf Wunsch einen eigenen Nummernkreis, zum Beispiel mit dem Präfix ST.
Stand: . Beschrieben ist Version 0.40.0.