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Rechnungen

Stornorechnung und Rechnungskorrektur

Kurz gesagt

Ausgestellte Rechnungen bleiben unverändert. Eine Stornorechnung hebt eine Rechnung vollständig auf. Eine Rechnungskorrektur mindert einzelne Mengen oder einen freien Betrag; die ursprüngliche Rechnung bleibt bestehen und ihr offener Betrag sinkt um die Korrektur. Beide Belege haben eine eigene Nummer, nennen die ursprüngliche Rechnung und entstehen als E-Rechnung.

Stornorechnung

RE-2026-0000441.190,00 €
ST-2026-0003−1.190,00 €

Hebt die ganze Rechnung auf. Danach eine neue Rechnung ausstellen.

Rechnungskorrektur

RE-2026-0000451.190,00 €
ST-2026-0004−2 Stk. · −119,00 €

Mindert einzelne Mengen oder Beträge. Offen bleiben 1.071,00 €.

Storno hebt eine Rechnung ganz auf; die Korrektur mindert nur einen Teil. Beide verweisen auf die ursprüngliche Rechnung.
Storno
Typ 381, ganze Rechnung
Korrektur
Typ 384, Teilbeträge
Bezug
Nummer und Datum der Rechnung
Nummer
eigener Kreis möglich

Wann Storno, wann Korrektur

Ist die ganze Rechnung falsch – falscher Kunde, doppelt ausgestellt –, heben Sie sie per Stornorechnung auf und stellen eine neue aus. Stimmt nur ein Teil, etwa eine beschädigte Lieferung oder ein vereinbarter Nachlass, mindert eine Rechnungskorrektur genau diesen Teil.

So sieht die Korrektur aus

Die Korrektur übernimmt Preis, Rabatt und Steuersatz der gewählten Positionen; Sie geben nur die Menge an, um die gemindert wird, oder einen freien Nettobetrag. Auf dem Beleg stehen Mengen und Beträge mit Minus, dazu der Grund. Mehr als die Rechnung hergibt, lässt sich nicht korrigieren.

  • Grund der Korrektur ist Pflicht und steht auf dem Beleg
  • Die Korrektur zählt nicht als Zahlungseingang
  • Statistik und Export führen sie als Minderung
Rechnungskorrektur ST-2026-0004zu Rechnung RE-2026-000045 vom 01.10.2026
LeistungMengePreisNetto
Filtereinsatz F7−250,00−100,00
USt 19 %
−19,00 €
Korrekturbetrag
−119,00 €

Grund: Zwei Filter bei Lieferung beschädigt, zurückgenommen.

Eine Rechnungskorrektur mit negativer Menge, Grund und Bezug auf die ursprüngliche Rechnung.

So geht’s in vier Schritten

  1. Rechnung öffnen

    Unter „Rechnung korrigieren oder stornieren“.

  2. Art wählen

    Stornoentwurf für die ganze Rechnung, „Teilweise korrigieren“ für einzelne Mengen oder Beträge.

  3. Grund angeben

    Er erscheint auf dem Beleg.

  4. Ausstellen

    Eigene Nummer, PDF und XML mit Bezug auf die Rechnung.

Häufige Fragen

Darf ich eine ausgestellte Rechnung einfach ändern?

Nein. Eine ausgestellte Rechnung bleibt, wie sie ist. Änderungen laufen über Stornorechnung oder Rechnungskorrektur.

Kann ich nach einer Korrektur noch stornieren?

Eine vollständige Stornierung ist danach nicht mehr möglich; den Rest mindern Sie mit einer weiteren Korrektur.

Hat die Korrektur eine eigene Rechnungsnummer?

Ja. Auf Wunsch einen eigenen Nummernkreis, zum Beispiel mit dem Präfix ST.

Stand: . Beschrieben ist Version 0.40.0.

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