Rechnungswerk
Vom Angebot zum Auftrag

Abschlagsrechnung und Schlussrechnung – auch als E-Rechnung

Kurz gesagt

Aus einem Auftrag erstellen Sie Abschlagsrechnungen als Prozentsatz oder Nettobetrag, jeweils mit Umsatzsteuer. Die Schlussrechnung enthält die Gesamtleistung, zieht jede ausgestellte Abschlagsrechnung mit ihrem Entgelt und ihrer Steuer ab und weist den Restbetrag aus. In der E-Rechnung stehen die Abschläge als abgezogene Positionen mit Verweis auf die früheren Rechnungen.

Auftragswert 10.000,00 € netto · 11.900,00 € brutto

BelegNettoUSt 19 %Brutto
1. Abschlag AR-2026-00043.000,00570,003.570,00
2. Abschlag AR-2026-00074.000,00760,004.760,00
Restbetrag Schlussrechnung3.000,00570,003.570,00
Zwei Abschläge über 30 % und 40 % des Auftragswerts; die Schlussrechnung berechnet den Rest.
Abschlag
Prozent oder Nettobetrag
Grenze
höchstens der Auftragswert
Schlussrechnung
Gesamtleistung − Abschläge
E-Rechnung
Typ 326 und 380, mit Verweisen

Abschläge aus dem Auftrag

Für jeden Steuersatz des Auftrags entsteht eine eigene Position mit dem anteiligen Nettobetrag. Zusammen dürfen die Abschläge den Auftragswert nicht übersteigen; nach der Schlussrechnung gibt es keine weiteren.

Auftrag AU-2026-0009Beispielbau GmbH · bestätigt am 02.09.2026
In Bearbeitung
PositionBestelltGeliefertBerechnet
Lüftungsgerät KWL 3502 Stk.21
Montage24 Std.1212
Inbetriebnahme1 psch.00
Auftragsbestätigung LS-2026-0021 LS-2026-0024 AR-2026-0004
Der Auftrag zeigt je Position, was geliefert und was berechnet ist – und welche Belege daraus entstanden sind.

Die Schlussrechnung rechnet ab

Die Schlussrechnung führt alle Positionen des Auftrags als Gesamtleistung auf. Darunter stehen die ausgestellten Abschlagsrechnungen, jede mit Nummer, Datum, Entgelt und Umsatzsteuer, und am Ende der Restbetrag. Zahlungen, offene Posten und Mahnungen rechnen mit diesem Restbetrag.

Schlussrechnung RE-2026-000051zu Auftrag AU-2026-0009
Gesamtleistung netto
10.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %
1.900,00 €
Gesamtleistung brutto
11.900,00 €
abzgl. AR-2026-0004 vom 15.09.2026Entgelt 3.000,00 € · USt 570,00 €
−3.570,00 €
abzgl. AR-2026-0007 vom 06.10.2026Entgelt 4.000,00 € · USt 760,00 €
−4.760,00 €
Restbetrag
3.570,00 €
Die Schlussrechnung weist die Gesamtleistung aus und zieht jede Abschlagsrechnung mit Entgelt und Umsatzsteuer ab.

Offene Abschläge bleiben sichtbar

Abgezogen wird der berechnete Abschlag – auch wenn er noch nicht bezahlt ist. Eine offene Abschlagsrechnung bleibt dann ein eigener offener Posten. Der Auftrag zeigt jederzeit: Auftragswert, berechnet, bezahlt und offen beim Kunden.

So geht’s in vier Schritten

  1. Auftrag bestätigen

    Die Abschläge beziehen sich auf den bestätigten Auftragswert.

  2. Abschlag berechnen

    Anteil in Prozent oder Nettobetrag angeben, Entwurf prüfen, ausstellen.

  3. Weitere Abschläge

    Bis der Auftragswert erreicht ist.

  4. Schlussrechnung

    Alle Positionen, abzüglich der Abschläge, mit Restbetrag.

Häufige Fragen

Wird auf eine Abschlagsrechnung Umsatzsteuer berechnet?

Ja. Jede Abschlagsrechnung weist die Umsatzsteuer auf den Abschlag aus. Die Schlussrechnung zieht Entgelt und Steuer der Abschläge wieder ab.

Was passiert mit einer unbezahlten Abschlagsrechnung?

Sie wird trotzdem abgezogen und bleibt als eigener offener Posten bestehen. Soll sie entfallen, stornieren Sie sie vor der Schlussrechnung.

Kann ich eine Abschlagsrechnung stornieren?

Ja, solange sie nicht in einer ausgestellten Schlussrechnung verrechnet ist.

Stand: . Beschrieben ist Version 0.40.0.

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