Rechnungswerk

Wissen zur E-Rechnung

Die wichtigsten Fragen zur E-Rechnung in Deutschland, kurz beantwortet und mit Abbildungen erklärt. Allgemeine Information, Stand Oktober 2026 – keine Rechts- oder Steuerberatung.

2025202620272028
Empfangen könnenPflicht für alle Unternehmen
ÜbergangPapier oder PDF (mit Zustimmung) noch erlaubt
Über 800.000 €Vorjahresumsatz: E-Rechnung ausstellen
Allestellen E-Rechnungen aus
E-Rechnungspflicht im inländischen Geschäft zwischen Unternehmen: Empfang seit 2025, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028.
Unternehmen → Unternehmen (Inland)E-Rechnung Pflicht: empfangen seit 2025, ausstellen ab 2027/2028
Unternehmen → BehördeXRechnung mit Leitweg-ID, meist über ein Portal
Unternehmen → Privatpersonkeine Pflicht; Papier oder PDF bleibt erlaubt
Kleinbetrag bis 250 €, Fahrausweisausgenommen
Für welche Rechnungen die E-Rechnungspflicht gilt – und für welche nicht.
  1. MINIMUMkeine E-Rechnung
  2. BASIC WLkeine E-Rechnung
  3. BASICE-Rechnung
  4. EN 16931E-Rechnung
  5. EXTENDEDE-Rechnung
  6. XRECHNUNGE-Rechnung
ZUGFeRD-Profile nach Umfang der Angaben. MINIMUM und BASIC WL enthalten keine Positionen und gelten nicht als E-Rechnung.
1Musterwerk GmbH
Werkstraße 5, 20095 Hamburg
3USt-IdNr. DE123456789
4Datum 06.10.2026
5Rechnung RE-2026-000052
7Leistung: 09/2026
2Beispielbau GmbH, Hafenweg 12, 20457 Hamburg
6LeistungMenge8Netto
Wartung Lüftung6 Std.510,00 €
9USt 19 %
96,90 €
Gesamt
606,90 €
Die Pflichtangaben an einer Beispielrechnung; die Nummern entsprechen der Liste im Text.

Und so setzt Rechnungswerk es um

Rechnungswerk für Ihre Firma

Keine Selbstregistrierung: Der Betreiber richtet Ihre Firma mit einem ersten Administrator ein.